EO-Meldekarte
Informationen zur EO-Meldekarte
Der Dienstleistende erhält vom Rechnungsführer/in bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leitet sie vollständig ausgefüllt weiter an den Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.
EO-Meldekarte verloren
Wenn eine Meldekarte (EO-Anmeldung) verloren gegangen ist, kann durch die Ausgleichskasse eine Ersatzanmeldung, Mithilfe des Dienstbüchlein, ausgestellt werden. Verlangen Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse ein Ersatzformular.
Ersatzanmeldung bei der Ausgleichskasse
Weiterführende Informationen zur EO / Erwerbsersatz
Weiterführende Informationen zur EO und Erwerbsausfallentschädigung: Informationen EO & Erwerbsausfallentschädigung
Weiterführende Informationen zur EO-Anmeldung: WAS - Ausgleichskasse Luzern